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Rahmenverträge
Die Firma O&O Software GmbH bietet in Deutschland zwei verschiedene Rahmenverträge an.
Für Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes:
Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes in Deutschland profitieren seit vielen Jahren vom Rahmenvertrag zwischen dem Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung und der O&O Software GmbH. Dieser Rahmenvertrag steht allen Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes sowie allen Unternehmen in öffentlicher Trägerschaft in Deutschland offen. Detaillierte Informationen zu den Bedingungen und Konditionen des Rahmenvertrages erfahren Sie direkt bei O&O oder einem autorisierten O&O Partner.
Alle Einrichtungen des Öffentlichen Dienstes in Deutschland sind zum Bezug der O&O Produkte zu diesen Sonderkonditionen berechtigt. Zu diesen Einrichtungen zählen unter anderem:
- Kommunal-, Landes- und Bundesbehörden
- Unternehmen mit einer Mehrheitsbeteiligung durch Öffentliche Einrichtungen
- Polizei, Feuerwehr und andere Behörden und Einrichtungen mit staatlichen Sicherheitsaufgaben
Sollten Sie sich nicht in eine der genannten Gruppen einordnen können oder Fragen zur Bezugsberechtigung haben, dann nehmen Sie bitte hier Kontakt mit uns auf oder rufen Sie uns unter +49 30 43 03 43 03 an. Gerne informieren wir Sie detailliert über die Bezugsberechtigungen und Konditionen für den öffentlichen Dienst.
Für Einrichtungen der Katholischen und Evangelischen Kirche sowie für Einrichtungen der Bundesarbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege e.V.:
Für Einrichtungen der Evangelischen und Katholischen Kirche sowie allen Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland hält O&O einen speziellen Rahmenvertrag bereit. Bezugsberechtigt sind alle Einrichtungen der beiden Kirchen, der mehrheitlich verbundene Unternehmen sowie die Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege und deren mehrheitlich verbundene Unternehmen. Zu diesen Einrichtungen gehören unter anderem:
- Einrichtungen der Katholischen Kirche vom Pfarramt bis zum (Erz-)Bistum
- Einrichtungen der Evangelischen Kirche vom Pfarramt bis zur Landeskirche
- Einrichtungen der Caritas, Diakonie, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutsches Rotes Kreuz usw.
NATO-Rahmenvertrag BNC3A/BOA/9631
O&O Software GmbH bietet einen speziellen Rahmenvertrag für NATO-Länder an
Für Mitglieder der North Atlantic Treaty Organization:
O&O Software GmbH und die NATO Consultation, Command und Control Organization haben 2001 ein Abkommen unterschrieben, um NATO-Mitgliedern Softwareprodukte unter günstigen Konditionen anzubieten. Das betrifft u.a. folgende Organisationen:
- NATO-Körperschaften
- Regierungsbehörden der Mitgliedsländer der NATO
Wenn Sie eine Preisanfrage für Softwarelizenzen wünschen, oder Fragen bezüglich des NATO-Abkommens und die Berechtigung haben, wenden Sie sich bitte an unsere Vertriebsabteilung oder rufen Sie unter der +49 30 4303 4303 an.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie nicht zu oben genannten Gruppen gehören, klicken Sie hier, um mehr über das O&O Lizenzprogramm, Bedingungen, Konditionen und Preise zu erfahren.
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