| 1. Allgemeines, Geltungsbereich, Begriffsbestimmung
1.1. Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich
die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen; abweichende oder
uns ungünstige ergänzende Bedingungen des Bestellers werden auch
dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir diesen nicht gesondert
widersprechen.
1.2. Der Vertragsinhalt richtet sich nach den schriftlichen
Vereinbarungen. Weitere Vereinbarungen sind nicht getroffen.
Vertragsänderungen oder -ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
1.3. "Ware" im Sinne dieses Vertrages sind alle
vertragsgemäß dem Besteller zu überlassenden Gegenstände
einschließlich Software, auch soweit sie unkörperlich, z.B. durch
elektronische Übertragungsmittel zur Verfügung gestellt werden.
2. Angebot, Angebotsunterlagen, Kostenvoranschlag
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Angebote des Bestellers
sind angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigt oder die
Lieferung oder Leistung ausgeführt haben. Mündliche Nebenabreden
haben keine Gültigkeit.
2.2. An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere
Datenträgern, Dokumentationen, Abbildungen, Zeichnungen,
Kalkulationen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie
dürfen nicht für andere als vertragsgemäße Zwecke benutzt und
Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind uns unverzüglich
frei Haus zurückzugeben, wenn der Vertrag beendet oder soweit der
vertragliche Nutzungszweck erfüllt ist. Dies gilt insbesondere für
solche Unterlagen und Informationen, die als "vertraulich"
bezeichnet sind. Wir sind berechtigt, Unterlagen jederzeit
herauszuverlangen, wenn die Geheimhaltung nicht sichergestellt ist.
2.3. Gehört zum Liefer- und Leistungsumfang auch Software, so
bleiben bei dieser alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht bei
uns. Der Käufer erhält lediglich das Recht, die Software ohne
gesonderte weitere Berechnung auf einem Computersystem an einem Ort
zu nutzen. Abweichungen von dieser Regelung werden durch den
jeweiligen Softwarelizenzvertrag bestimmt. Der Käufer hat ohne
unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht das Recht, die
Software zu vervielfältigen, zu ändern oder einem nicht
autorisierten Dritten zugänglich zu machen oder zu übertragen.
2.4. Der Liefervertrag gilt erst dann als geschlossen, wenn die
Bestellung von uns schriftlich bestätigt ist. Bei
Sonderanfertigungen gilt der Auftrag nach unserer schriftlichen
Auftragsbestätigung als fest erteilt und kann nicht annulliert oder
geändert werden. Maße, Gewichte, Beschreibungen, Pflichtenhefte,
Flussdiagramme und Abbildungen sind für die Ausführung nur dann
verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich bestätigt werden.
2.5. Sofern eine Installation durch uns vorgenommen wird, gehen die
Kosten zu Lasten des Käufers. Für die Installationsarbeiten werden
die jeweils gültigen Sätze verrechnet mit den jeweils gültigen
Sätzen für Überstunden, Wochenend-, Nacht- und Feiertagsarbeit.
Vergütung für Auslagen von Reise, Verpflegung, Unterkunft,
Telefonspesen sowie Transport der Installationshilfen werden
gesondert berechnet.
2.6. Bei Abrufaufträgen sind die Abrufe jeweils mindestens 8-10
Wochen vor dem gewünschten Liefertermin uns schriftlich
mitzuteilen. Bei innerhalb eines Abschlusszeitraumes nicht
getätigten Abrufen behalten wir uns das Recht vor, nach Ablauf
dieses Zeitraumes die Ware zu liefern und zu berechnen.
2.7. Sofern bei Softwarelieferungen diese eine Lizenzvereinbarung
enthält, wird diese mit Annahme der Ware vertragsrechtlich gültig.
Widerspricht der Käufer den Lizenzvereinbarungen, so ist die Ware
frei Haus an uns zurückzuliefern.
2.8. Wir sind berechtigt, Unteraufträge zu erteilen.
3. Beschaffenheit der Waren oder Leistungen
3.1. Die in unseren öffentlichen Äußerungen, wie Katalogen,
Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Abbildungen, Werbung und
Preislisten enthaltenen Angaben über Eigenschaften gehören nur zur
Beschaffenheit, soweit sie Vertragsbestandteil geworden sind.
Öffentliche Äußerungen eines dritten Herstellers oder seines
Gehilfen gehören nur zur Beschaffenheit der Ware, wenn sie im
Vertrag vereinbart sind oder wir sie uns ausdrücklich und
schriftlich in öffentlichen Äußerungen zu Eigen gemacht haben.
3.2. Wir behalten uns bis zur Lieferung handelsübliche technische
Änderungen, insbesondere Verbesserungen vor, wenn hierdurch nur
unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der
Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
3.3. Wird Ware aufgrund von Vorgaben des Bestellers erstellt oder
verändert so sind wir ohne besondere Vereinbarung nicht
verpflichtet, diese Vorgaben zu überprüfen. Dem Besteller stehen
keine Ansprüche wegen Mängeln zu, die auf diese Vorgaben oder vom
Besteller verwendete von Dritten gelieferte Hard- oder Software
zurückzuführen sind.
4. Ergänzende Bestimmungen zur Beschaffenheit von Software
4.1. Vertragsgegenständliche Software ist, soweit nicht
ausdrücklich anderes vereinbart wird, Standardsoftware, die nicht
individuell für die Bedürfnisse des Bestellers hergestellt worden
ist. Lieferverträge über Software sind daher Kaufverträge. Die
Parteien stimmen darin überein, dass es nach dem Stand der Technik
unmöglich ist, Standardsoftware fehlerfrei für alle
Anwendungsbedingungen zu entwickeln.
4.2. Sind wir zur Installation von Software verpflichtet, so sorgt
der Besteller dafür, dass die ihm mitgeteilten Anforderungen an
Hardware und die sonstige Umgebung, insbesondere der Anschluss an
das Computernetz einschließlich aller Verkabelungen vor
Installation erfüllt sind.
4.3. Während Testbetrieben und während der Installation wird der
Kunde die Anwesenheit kompetenter und geschulter Mitarbeiter
sicherstellen und andere Arbeiten mit der Computeranlage
erforderlichenfalls einstellen. Er wird vor jeder Installation für
die Sicherung aller seiner Daten sorgen.
5. Preise
5.1. Alle Preise gelten in EURO ab Haus zuzüglich Versand-,
Versicherungs- und Verpackungskosten sowie der bei Lieferung
gültigen Umsatzsteuer inklusive Originalverpackung.
5.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten unsere Listenpreise, hilfsweise unsere üblichen Preise.
6. Zahlungsbedingungen, Vorleistungspflicht
6.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder diesen
Bedingungen nichts anderes ergibt, sind Rechnungen sofort und ohne
Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet
sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Bei Überweisungen richtet sich die Rechtzeitigkeit der
Zahlungen nach der Verfügbarkeit für uns. Die Entgegennahme von
Schecks und Wechseln gilt erst nach Einlösung in Höhe des
eingelösten Betrages abzgl. aller Spesen als Zahlung. Zur
rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks sind wir nicht
verpflichtet.
6.3. Wir sind berechtigt, Zahlungen auch bei entgegenstehender
Tilgungsbestimmung des Bestellers auf die älteste fällige Rechnung
zu verrechnen.
6.4. Wir sind berechtigt, bei verspäteter Zahlung Verzugszinsen in
Höhe von 2% über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank
(EZB) zu erheben. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt
vorbehalten.
6.5. Uns steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Besteller
von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn
entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.
6.6. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen abzutreten.
7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung,
Teilleistung
7.1. Der Besteller ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt. Zur
Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Besteller nur mit
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus
dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.
7.2. Die Abtretung der gegen uns gerichteten Ansprüche ist
ausgeschlossen.
Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen
sind zulässig, wenn sie für den Besteller nicht unzumutbar sind.
8. Lieferung, Gefahrübergang
8.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Haus. Wir übernehmen keine
Gewähr für die billigste Versandart.
8.2. Unabhängig von der Regelung der Transportkosten geht die
Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung mit Auslieferung an
die mit der Versendung beauftragte Person oder Anstalt auf den
Besteller über, auch wenn wir die Versendung selbst durchführen.
Sofern der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung auf
Kosten des Bestellers durch eine Transportversicherung abdecken.
8.3. Unsere Lieferfristen werden in angemessenem Umfange
grundsätzlich eingehalten; wobei bei Geschäftsabschlüssen mit
Kaufleuten Lieferfristen jedoch unverbindlich sind; bei
Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten sind sie nur bindend, wenn sie
von uns ausdrücklich bindend bestätigt sind; in diesem Fall gilt
die Lieferfrist als eingehalten, wenn die Ware rechtzeitig versandt
worden ist.
9. Leistungshindernisse, Annahmeverzug
9.1. Von uns nicht zu vertretenden Leistungshindernisse führen
zu einer entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt
insbesondere für höhere Gewalt, Krieg, Terrorakte,
Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, behinderte
Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und
Arbeitskämpfe. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der
Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als 2
Monate, ist der Auftraggeber berechtigt, hinsichtlich des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. Bei
Geschäftsabschlüssen mit Kaufleuten können aus unserem Verzug
Ersatzansprüche gegen uns nicht hergeleitet werden. Ebenso ist der
Verzicht auf Lieferung oder Rücktritt vom Vertrag wegen
Überschreitung nicht zulässig. Im Übrigen verbleibt es bei den
gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die
rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des
Bestellers voraus.
9.3. Nimmt der Besteller Ware nicht fristgemäß ab, sind wir unter
Vorbehalt aller weiteren Rechte berechtigt, ihm eine angemessene
Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den
Gegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen
verlängerter Nachfrist zu beliefern. Im Rahmen einer
Schadenersatzforderung können wir 10% des vereinbarten Preises ohne
Umsatzsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht
nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt uns
vorbehalten.
10. Anspruchsgefährdung
10.1. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Anspruch
auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des
Bestellers gefährdet wird, so ist der Besteller auch bei sonst
fehlender Vorleistungspflicht zur Vorleistung verpflichtet, wenn
unsere vertragliche Pflicht in einer Werkleistung, Dienstleistung
oder Lieferung einer für den Besteller zu beschaffenden, nicht
jederzeit anderweitig absetzbaren (gängigen) Ware besteht.
10.2. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der
gesamten Restforderung ein, wenn der Besteller sich mit mindestens
zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise im Verzug
befindet. Stundungsabreden werden unwirksam, wenn der Besteller mit
einer Leistung in Verzug gerät oder die Voraussetzungen des § 321
BGB im Hinblick auf eine Forderung eintreten.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten
Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der gesamten
Geschäftsverbindung vor.
11.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der
Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir
Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten
einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller
für den uns entstandenen Ausfall.
12. Haftungsbegrenzung: Schadenersatzansprüche, Ersatz
vergeblicher Aufwendungen
12.1. Haftungsbegrenzung dem Grunde nach:
Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen wegen Pflichtverletzungen oder wenn die fällige
Leistung von uns nicht oder nicht wie geschuldet erbracht wird,
wegen Verzugs oder bei Mängeln stehen dem Besteller nur zu für
12.1.1. Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, die auf unserer mindestens fahrlässigen
Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen,
12.1.2. sonstige Schäden, die auf einer mindestens grob
fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer
mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen oder auf der mindestens fahrlässigen Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) unsererseits oder
einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder
Erfüllungsgehilfen beruhen und
12.2. Haftungsbegrenzung der Höhe nach: Soweit unsere Haftung für
einfache Fahrlässigkeit und unsere Haftung für grob fahrlässiges
Verhalten unserer Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, nicht gemäß Absatz a
ausgeschlossen ist, haften wir nur für den typischerweise bei
Vertragsschluss zu erwartenden Schaden und auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen nur bis zur Höhe des Erfüllungsinteresses. Für
Datenverlust oder beschädigung haften wir nur in Höhe der
Kosten der Wiederherstellung bei Vorhandensein ordnungsgemäßer
Sicherungskopien.
12.3. Haftung aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und
geschäftlichen Kontakten: Die vorstehenden Absätze gelten auch
für Schadensersatzansprüche des Bestellers aus
Schuldverhältnissen, die durch Aufnahme von Vertragsverhandlungen,
Anbahnung eines Vertrages oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten
entstehen. Kommt ein Vertrag zwischen uns und dem Besteller
zustande, so gelten Schadensersatzansprüche des Bestellers als
erlassen, die nicht nach den vorstehenden Bestimmungen bei
bestehenden Vertrag begründet wären.
12.4. Ansprüche aus übergegangenem Recht: Die vorstehenden
Bestimmungen gelten auch für Ansprüche, die der Besteller aus
übergegangenem Recht geltend macht. Auf ausländisches Recht kann
sich der Besteller nur berufen, soweit der Anspruch auch bei
Anwendung der vorstehenden Bestimmungen und dieser Allgemeinen
Vertragsbedingungen begründet wäre.
12.5. Haftungsbeschränkung zugunsten Dritter: Soweit unsere Haftung
ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die
persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
13. Ansprüche des Bestellers bei Mängeln (Sach- und
Rechtsmängel)
13.1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit: Rechte des Bestellers
wegen Sachmängeln stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen
Untersuchung und Rüge (§ 377 HGB).
13.2. Nacherfüllung: Wir sind berechtigt, einen Mangel nach unserer
Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache
(Nacherfüllung) zu beseitigen. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung
kann der Besteller den Kaufpreis mindern oder nach seiner Wahl vom
Vertrag zurücktreten.
13.3. Verjährung von Ansprüchen wegen Mängeln, soweit nicht durch
diese Bedingungen ausgeschlossen:
13.3.1. Die gesetzliche Verjährungsfrist gilt für
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln und für Ansprüche aus
unerlaubter Handlung.
13.3.2. Alle übrigen Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln,
insbesondere auf Nacherfüllung, Ersatz von Aufwendungen bei
Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung und Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verjähren innerhalb eines Jahres.
13.3.3. Das gleiche gilt für Ansprüche wegen Rechtsmängeln mit
folgender Ausnahme: Ansprüche wegen eines Mangels, der in einem
dinglichen Recht eines Dritten besteht, aufgrund dessen Herausgabe
der Kaufsache verlangt werden kann verjähren innerhalb von 5
Jahren.
14. Mitwirkung des Bestellers bei Mängeln
14.1. Für eine etwaige Nachbesserung hat uns der Besteller die
zur Fehlerdiagnose und -beseitigung nötigen Informationen notfalls
auf Anfrage mitzuteilen und uns bei Nachbesserung per
Datenfernübertragung oder Telefon einen geschulten und kompetenten
Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen, der an der Nachbesserung
mitwirkt. Bei einer Nacherfüllung vor Ort ist uns ungehinderter
Zugang zu der mangelhaften Ware zu geben und erforderlichenfalls
andere Arbeiten an der Hardware oder im Netz des Bestellers
einzustellen.
14.2. Der Besteller ist verpflichtet, festgestellte Mängel
möglichst detailliert und reproduzierbar anzuzeigen.
14.3. Nimmt uns der Besteller auf Nacherfüllung in Anspruch, und
stellt sich heraus, dass ein Anspruch auf Nacherfüllung nicht
besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung der Ware,
Fehlen eines Mangels), so hat uns der Besteller alle im Zusammenhang
mit der Überprüfung der Ware und der Nacherfüllung entstehenden
Kosten zu ersetzen, es sei denn er hat er unsere Inanspruchnahme
nicht zu vertreten.
14.4. Wird der Besteller wegen der Verletzung von Rechten Dritter
oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in
Anspruch genommen, so hat er uns hierüber unverzüglich zu
informieren.
15. Geheimhaltung
Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen der
Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und
Betriebsgeheimnisse der anderen Partei sowie alle nicht
offenkundigen Informationen über die andere Partei geheim zu
halten.
16. Datenschutz
Wir sind berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder
im Zusammenhang mit dieser enthaltenen Daten über den Besteller,
gleich ob diese vom Besteller selbst oder von Dritten stammen, im
Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten. Dieser Hinweis
ersetzt die Mitteilung gemäß Bundesdatenschutzgesetz, dass
persönliche Daten über den Kunden mittels EDV gespeichert und
weiterverarbeitet werden.
17. Export
17.1. Wir weisen darauf hin, dass die Ausfuhr der gelieferten
Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf.
Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das
Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, Eschborn/Taunus. Die
Zustimmungserklärungen sind vom Besteller vor der Verbringung der
Ware einzuholen.
17.2. Verjährungshemmung bei Verhandlungen
17.3. Eine Hemmung der Verjährung von Ansprüchen des Bestellers
bei Verhandlungen tritt nur ein, wenn wir uns auf Verhandlungen
schriftlich eingelassen haben. Die Hemmung endet 3 Monate nach
unserer letzten schriftlichen Äußerung.
18. Erfüllungsort, Rechtswahl, Vertragssprache, Gerichtsstand
18.1. Erfüllungsort ist bei Verträgen mit Kaufleuten für beide
Teile der Sitz unseres Unternehmens.
18.2. Diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht. Deutsches
Recht findet auch bei der Lieferung an ausländische Abnehmer
uneingeschränkte Anwendung. Die Geltung des Übereinkommens der
Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenkauf wird ausgeschlossen.
18.3. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz unseres
Unternehmens, wobei wir jedoch berechtigt sind, den Besteller an
einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Gegenüber
allen anderen Bestellers wird unser Sitz als Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten für den
Fall vereinbart, dass die im Klagewege in Anspruch zu nehmende
Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
bekannt ist.
18.4. Die Unwirksamkeit von Bestimmungen in diesen
Vertragsbedingungen oder einer sonst zwischen den Parteien
vereinbarten Bestimmung hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder
sonstiger Vereinbarungen. Die Parteien sind bei sonst zwischen den
Parteien vereinbarten Bestimmungen verpflichtet an die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen solche wirksamen Bestimmungen zu setzen,
die dem Sinn der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen.
19. Kontakt
O&O Software GmbH, Am Borsigturm 48, 13507 Berlin,
Deutschland
Tel +49 30 43 03 43-03, Fax +49 30 43 03 43-99
E-Mail: info@oo-software.com,
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Stand: 2002-04-18 |