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O&O AppBuster FAQ

1. Für welche Windows-Versionen ist O&O AppBuster geeignet?
O&O AppBuster ist für Windows 10 und Windows 11 entwickelt worden. Es unterstützt alle Editionen dieser Betriebssysteme und ermöglicht die Verwaltung der von Microsoft mitgelieferten Apps auf einfache Weise.

2. Ist O&O AppBuster kostenlos?
Ja. O&O AppBuster ist kostenlos und kann sowohl von Privatanwendern als auch von Unternehmen und Bildungseinrichtungen kostenfrei genutzt werden.

3. Muss O&O AppBuster installiert werden?
Nein. O&O AppBuster ist eine portable Anwendung und muss nicht installiert werden. Das Programm ist sofort lauffähig und installiert keine zusätzliche oder unerwünschte Software.

4. Welche Apps kann ich mit O&O AppBuster entfernen?
Mit O&O AppBuster können Sie vorinstallierte Microsoft-Apps sowie vorinstallierte Apps von Drittanbietern entfernen. Auch Apps, die standardmäßig von Windows ausgeblendet sind, werden angezeigt und können verwaltet werden.

5. Kann ich entfernte Apps wiederherstellen?
Ja. O&O AppBuster ermöglicht die erneute Installation zuvor entfernter Apps mit nur einem Klick, sofern diese von Windows unterstützt werden.

6. Ist die Nutzung von O&O AppBuster sicher?
Ja. O&O AppBuster nutzt offizielle Windows-Schnittstellen zur App-Verwaltung. Zusätzlich kann vor Änderungen automatisch ein Systemwiederherstellungspunkt erstellt werden, sodass sich Anpassungen jederzeit rückgängig machen lassen.

7. Kann O&O AppBuster Windows-Funktionen beeinträchtigen?
Das Entfernen bestimmter Apps kann Einfluss auf einzelne Windows-Funktionen haben. O&O AppBuster kennzeichnet daher systemrelevante Anwendungen und gibt Hinweise, bei welchen Apps Vorsicht geboten ist.

8. Werden auch versteckte oder geschützte Apps angezeigt?
Ja. O&O AppBuster zeigt auch Apps an, die von Windows standardmäßig nicht sichtbar sind, und ermöglicht deren Verwaltung, sofern Windows dies zulässt.

9. Benötigt O&O AppBuster eine Internetverbindung?
Für das Entfernen von Apps ist in der Regel keine Internetverbindung erforderlich. Für die erneute Installation bestimmter Apps oder den Download von Updates kann eine Internetverbindung notwendig sein.

10. Eignet sich O&O AppBuster auch für Unternehmen?
Ja. O&O AppBuster eignet sich sowohl für Privatanwender als auch für Unternehmen und Bildungseinrichtungen, etwa zur Bereinigung neuer Windows-Installationen oder zur Standardisierung von Systemen.

11. Werden durch O&O AppBuster persönliche Daten gelöscht?
O&O AppBuster entfernt ausschließlich Apps. Persönliche Dateien oder Benutzerdaten werden dabei nicht gelöscht.

12. Was sollte ich vor der Nutzung beachten?
Wir empfehlen, vor größeren Änderungen einen Systemwiederherstellungspunkt zu erstellen und insbesondere bei systemnahen Apps die Hinweise in O&O AppBuster zu beachten.

13. Kann ich O&O AppBuster auf mehreren PCs verwenden?
Ja. Da O&O AppBuster portabel ist, kann es problemlos auf mehreren PCs eingesetzt werden, ohne installiert werden zu müssen.

14. Wie kann ich den O&O Support kontaktieren?
Wenn Sie Fragen zu O&O AppBuster haben, erreichen Sie den O&O Support über folgende Seiten:

Support für registrierte Anwender (Kundensupport):
https://www.oo-software.com/de/support/csupport

Support für Test- und Freeware-Versionen:
https://www.oo-software.com/de/support/tsupport

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für O&O AppBuster

WICHTIG – BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN: Dieser Lizenzvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer privaten oder juristischen Person) und der O&O Software GmbH bezüglich der obengenannten Software, welche Programmkomponenten, Medien, gedruckte Materialien und Online- oder elektronische Dokumentation enthalten kann. Durch das Installieren, Kopieren oder anderweitiges Nutzen der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Wenn Sie mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden sind, dürfen sie die Software nicht installieren oder benutzen.

Die Software wird durch Urheberrechtgesetze und internationale Urheberrechtübereinkommen, sowie durch andere Gesetze und Übereinkommen bezüglich geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizensiert, nicht verkauft.

1. Gewährung der Lizenz

Die Software wird wie folgt lizensiert:

1.1 Installation und Nutzung. O&O gewährt Ihnen das Recht, die Software und ihre Kopien auf Ihren Computern zu installieren und zu benutzen. Die Software befindet sich im Gebrauch, wenn sie in flüchtigen Speicher (z.B. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z.B. Festplatte, CD-ROM, Diskette) installiert wird, um für Endbenutzer zugreifbar zu sein.

1.2 Sicherungskopien. Sie dürfen ebenfalls Sicherungskopien der Software erstellen, falls für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendig.

2. Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen

2.1 Urheberrechtsvermerke. Sie dürfen die Urheberrechtsvermerke auf allen Kopien der Software weder abändern noch entfernen.

2.2 Vertrieb. Sie dürfen exakte und unmodifizierte Kopien dieser Software erstellen und diese Kopien ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. über Internet-Sites zum Download anbieten) kostenlos weitergeben, vorausgesetzt, (a) dass die Software unmodifiziert (das Umschließen der Software mit einem sog. „Installer“, „Wrapper“ o.ä. stellt eine unzulässige Modifizierung im Sinne dieses Vertrages dar) und vollständig weitergeben wird – dies beinhaltet die vollständige Benutzerdokumentation, Readme-Dateien, Urheberrechts- und Warenzeichenhinweise sowie andere Hinweise, die dem Schutz geistigen Eigentums dienen – einschließlich dieses Lizenzvertrages -, und (b) dass diese Weitergabe an jedem beliebigen Ort der Welt stattfinden kann, ausgenommen Länder, in die der Export von Software gemäß Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verboten ist (direkt oder indirekt).

2.3 Verbot der Rückentwicklung, der Entkompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen diese Software nicht rückentwickeln, entkompilieren oder disassemblieren, ausgenommen und nur soweit solche Aktivitäten ausdrücklich durch zuständiges Gesetz ungeachtet dieser Beschränkung erlaubt sind.

2.4 Verleih. Sie dürfen die Software nicht vermieten, leasen oder verleihen.

2.5 Übertragung. Sie können alle Ihre Rechte permanent übertragen, vorausgesetzt der Empfänger erklärt sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden.

2.6 Befolgung der anwendbaren Gesetze. Sie müssen alle anwendbaren Gesetze betreffend den Softwaregebrauch befolgen.

3. Kündigung des Vertrages

Ohne Auswirkungen auf alle anderen möglichen Rechte, kann O&O diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen. In diesem Fall müssen Sie alle Exemplare der Software zerstören.

4. Urheberrechte

Alle Rechte auf diese Software und ihre Kopien, einschließlich der Urheberrechte, aber nicht auf diese beschränkt, werden von der O&O und ihren Lieferanten besessen. Alle Rechte am geistigen Eigentum bezüglich dieser Software, auf die durch die Nutzung der Software zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch zuständiges Gesetz oder andere Übereinkommen und Rechte am geistigen Eigentum geschützt werden. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keine Rechte, dieses Eigentum zu benutzen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben O&O vorbehalten.

5. Keine Gewährleistung

O&O lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen für die Software ab. Die Software und jede zugehörige Dokumentation wird „wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeder Art, weder ausdrücklich noch implizit, unbeschränkt eingeschlossen implizite Gewährleistung oder Gebrauchstauglichkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte. Das ganze Risiko, das aus der Benutzung oder der Leistung der Software heraus entsteht, wird von Ihnen getragen.

6. Beschränkung der Haftung

Zu dem maximalen von dem zuständigen Gesetz erlaubten Umfang, haften O&O oder ihre Lieferanten in keinem für jede Art von vorsätzlichen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden jeder Art (Profitverlust, Geschäftsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder beliebige andere Vermögensschäden unbeschränkt eingeschlossen), die durch die Nutzung der Software, die Unfähigkeit, die Software zu nutzen, oder durch die gewährleisteten oder nicht gewährleisteten Support Services entstehen, auch wenn O&O von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde. O&Os gesamte Haftbarkeit auf der Grundlage dieses Lizenzvertrages soll auf den größeren Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben oder auf 0,01 Euro beschränkt werden; es sei denn, Sie sind einen Wartungsvertrag mit O&O eingegangen, woraufhin O&Os gesamte Haftbarkeit von den Bedingungen dieses Vertrages geregelt wird. Da einige Staaten und Jurisdiktionen den Ausschluss oder Einschränkung der Haftbarkeit nicht erlauben, könnte die obengenannte Einschränkung sich nicht auf Sie beziehen.

7. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sowie das UNIDROIT Factoringübereinkommen von Ottawa sind nicht anwendbar. Etwaige AGB von Ihnen finden keine Anwendung. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, vereinbaren wir das Landgericht Berlin als zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

8. Kontakt

Falls Sie Fragen zu dem EULA haben oder O&O ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

O&O Software GmbH,
Bülowstraße 66
10783 Berlin
Deutschland

Tel. +49 (0)30 991 91 62 00
Fax +49 (0)30 991 91 62 99

E-Mail: info@oo-software.com
Web: https://www.oo-software.com

Stand: 2016-03-09