Allgemeiner Teil

WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN

Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist in zwei Teile untergliedert: einen allgemeinen Teil, der für alle O&O Produkte gültig ist, und einen besonderen Teil, der produktabhängige Bestimmungen enthält. Beide Teile werden mit Annahme dieser Lizenzbedingungen Bestandteil Ihres Vertrages mit der O&O Software GmbH, Bülowstraße 66, 10783 Berlin.

Sollten Sie Fragen zu diesem Vertrag haben, wenden Sie sich bitte an info@oo-software.com.

Das Softwareprodukt wird durch Urheberrechtsgesetze und internationale Urheberrechtsverträge sowie durch andere Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt.

1. Gegenstand und Form der Lieferung

  1. Sie erhalten die Software in ausführbarer Form (Objektcode) zusammen mit der freigegebenen Dokumentation.
  2. Die Funktionalität ergibt sich aus der Produktbeschreibung und Dokumentation.
  3. Die Lieferung erfolgt entweder durch Datenträger oder durch elektronische Bereitstellung.
  4. Updates werden, sofern vereinbart, elektronisch bereitgestellt.
  5. Änderungen von Kontaktdaten müssen rechtzeitig mitgeteilt werden.
  6. Die Dokumentation wird in elektronischer Form bereitgestellt.

2. Voraussetzungen des Einsatzes (Systemvoraussetzungen)

  1. Die Installation ist nicht Bestandteil des Vertrages.
  2. Die jeweils geltenden Systemvoraussetzungen ergeben sich aus der Produktbeschreibung, Dokumentation oder den Angaben auf der O&O Website.

3. Nutzungsrechte, einschließlich Testversionen und Weitergabe-/Nutzungsverbote

  1. Lizenztypen

O&O räumt Ihnen – abhängig vom erworbenen Lizenztyp – folgende Nutzungsrechte ein:

  1. Dauerlizenz (Perpetual License) – Mit Zahlung der einmaligen Vergütung erhalten Sie ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht.
  2. Subskriptionslizenz (Subscription License) – Das Nutzungsrecht ist auf die vereinbarte Laufzeit beschränkt.
  1. Die Laufzeit der Subskriptionslizenz richtet sich nach der bei Vertragsschluss vereinbarten Abrechnungsperiode (z. B. monatlich oder jährlich). Nach Ablauf der Laufzeit endet das Nutzungsrecht automatisch, sofern keine Verlängerung erfolgt.
  2. O&O ist berechtigt, die Nutzung der Software technisch einzuschränken oder zu unterbinden, wenn die Subskriptionslizenz abläuft oder ein Zahlungsverzug besteht.
  3. Testversionen – Sofern Sie von der O&O Website www.oo-software.com die Testversion eines unserer Produkte installiert haben, so ist dieses Nutzungsrecht entsprechend den Angaben bei Vertragsschluss zeitlich begrenzt und/oder technisch beschränkt.
  4. Die Nutzung der Software ist auf die vertraglich vereinbarte Anzahl von Geräten bzw. Arbeitsplätzen beschränkt.
  5. Wollen Sie die Software auf mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl von Geräten bzw. Arbeitsplätzen nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden. Für welche der von O&O angebotenen Programme auch Volumenlizenzen erhältlich sind, können Sie der O&O Website entnehmen (www.oo-software.com). Für die Erweiterung der Nutzungsrechte ohne erneute Lieferung der Software gilt die gesonderte Preisliste von O&O Volumenlizenzen. Eine spätere Erweiterung des Nutzungsrechtes ohne erneute Lieferung löst keine erneute Gewährleistung aus.
  6. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, die Übernutzung dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Vereinbarung über die Erweiterung der Nutzungsrechte zu erzielen. Für den Zeitraum der Übernutzung, d.h. bis zum Abschluss einer solchen Vereinbarung bzw. der Einstellung der Übernutzung sind Sie verpflichtet, eine Entschädigung für die Übernutzung entsprechend unserer Preisliste zu bezahlen. Bei der Berechnung der Entschädigung wird eine vierjährige lineare Abschreibung zugrunde gelegt. Teilen Sie die Übernutzung nicht mit, wird eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Preises der in Anspruch genommenen Nutzung entsprechend der Preisliste von O&O fällig.
  7. Sie sind berechtigt, eine Sicherheitskopie der Software zu erstellen und alltägliche Datensicherungen vorzunehmen. Die Erstellung von weiteren Kopien als für die Sicherung zukünftiger Benutzung erforderlich ist (inklusive der Sicherheitskopien und Datensicherungen), ist nicht erlaubt.
  8. Copyright- und sonstige Schutzrechtsvermerke innerhalb der Software dürfen weder entfernt noch verändert werden. Sie sind auf jeder Kopie der Software mit zu übertragen.
  9. Weitergabeverbot – Nur wenn Sie eine Dauerlizenz erworben haben und die Software mit einem Datenträger bereitgestellt wurde, sind Sie zur Weitergabe berechtigt und zwar unter folgenden Bedingungen: Eine Weiterveräußerung der Software ist nur pro Softwareexemplar als Ganzes zulässig, d.h. unter Aufgabe der eigenen Nutzung des vergüteten Exemplars sind Sie berechtigt, durch Weitergabe des Datenträgers an einen Dritten diesem das Recht zur Nutzung entsprechend den zwischen O&O und Ihnen bestehenden Vereinbarungen zur Nutzung zu übertragen. Sie sind verpflichtet, bei einer solchen Weitergabe an einen Dritten diesem sämtliches Material zu der vertragsgegenständlichen Software zu übergeben und die Software auf bei Ihnen verbleibenden Datenträgern (z.B. Festplatte) zu löschen.
  10. Verbot der Rückentwicklung, der Entkompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen diese Software nicht rückentwickeln, entkompilieren oder disassemblieren, ausgenommen und nur soweit solche Aktivitäten ausdrücklich durch zuständiges Gesetz ungeachtet dieser Beschränkung erlaubt sind.
  11. Vermiet- und Dienstleistungsverbot – Sie erwerben mit diesem Vertrag keine Berechtigung zur öffentlichen Wiedergabe der Software oder zum Vermieten der Software. Sie sind bei der Software zudem nicht berechtigt, die Software zu eigenen Dienstleistungen für und im Beisein von Dritten zu nutzen. Hierfür können Sie eine geeignete Lizenz von O&O erwerben.
  12. Befolgung der anwendbaren Gesetze. Sie müssen alle anwendbaren Gesetze betreffend den Softwaregebrauch befolgen.
  13. Updates und neue Versionen:
    1. Bei Subskriptionslizenzen sind Updates und neue Versionen während der Laufzeit Bestandteil der Lizenz.
    2. Bei Dauerlizenzen sind Updates nur enthalten, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde (z. B. im Rahmen eines Wartungsvertrags).

4. Vergütung

  1. Die angegebenen Preise gelten jeweils inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern dies nicht anders ausgewiesen wurde.
  2. Testversionen – Die von O&O zum Download angebotenen Testversionen sind kostenlos, sofern nicht anders angegeben.
  3. Sofern Sie im Rahmen eines Wartungsvertrages Updates Ihrer Programme erhalten, so gelten für diese Wartungsverträge die Vergütungsbestimmungen in diesen Verträgen.
  4. O&O ist berechtigt, die ihm übermittelten Daten soweit für das Inkasso durch Dritte erforderlich, an diese weiter zu leiten.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung behält sich O&O alle Rechte, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, an den Vertragsgegenständen vor. O&O ist insbesondere berechtigt, wenn O&O vom Vertrag zurücktritt z.B. wegen des Zahlungsverzugs von Ihnen, die weitere Nutzung der Software zu untersagen und die Herausgabe sämtlicher Kopien bzw. soweit eine Herausgabe nicht möglich ist, deren Löschung zu verlangen. Sollte vor der vollständigen Bezahlung der vertragsgegenständlichen Software ein Dritter Zugriff auf das Vorbehaltsgut nehmen, sind Sie verpflichtet, diesen Dritten über den Vorbehalt von O&O zu informieren und O&O sofort schriftlich über den Zugriff des Dritten zu benachrichtigen.

5. Sach- und Rechtsmängel

  1. Mit dem Softwarepaket bzw. dem Download erhalten Sie die Software frei von Sach- oder Rechtsmängeln.
  2. Ein Sachmangel ist gegeben, wenn sich die Software nicht zu der Verwendung eignet wie in der Dokumentation beschrieben, die auf dieser Internetpräsenz auf folgender Seite www.oo-software.com enthalten ist und mitgeliefert wird bzw. herunterladbar ist.

O&O prüft laufend, dass hinsichtlich der Funktionsweise und Eigenschaften der Software an anderer Stelle keine über die Dokumentation hinausgehenden Versprechungen gemacht werden. Sie können daher davon ausgehen, dass solche über die Dokumentation hinausgehende Beschreibungen der Software nicht von O&O stammen und dieser auch nicht bekannt sind. Sollten solche Beschreibungen der Software, in denen Funktionen und Eigenschaften der Software behauptet werden, die in der Dokumentation nicht beschrieben sind, zu Ihrer Kenntnis gelangen, informieren Sie bitte O&O.

  1. Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach Übergabe der Software nicht wirksam eingeräumt sind.
  2. Ansprüche wegen Sach- und/oder Rechtsmängeln der Software verjähren grundsätzlich in zwei Jahren nach Ablieferung der Programme bzw. nach Übermittlung der für einen Download erforderlichen Seriennummer. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr.

Hat O&O den Sachmangel arglistig verschwiegen, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen dieses Mangels drei Jahre.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist kann die Zahlung der Vergütung insoweit verweigert werden, als Sie auf Grund eines Rücktritts oder einer Minderung dazu berechtigt wären.

  1. Sie sind verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung und möglichst schriftlich O&O zu melden. Dabei sollten Sie, soweit möglich, auch angeben, wie sich der Mangel äußert und auswirkt und unter welchen Umständen er auftritt.
  2. Werden O&O während des Laufs der Verjährungsfrist Mängel gemeldet, wird diese kostenlos eine Nacherfüllung vornehmen.
  3. Im Rahmen der Nacherfüllung wird Ihnen die korrigierte Software nochmals in der vereinbarten Art und Weise geliefert. Eine Fehleranalyse und -beseitigung auf Ihrem System vor Ort findet nicht statt.

O&O übernimmt die im Rahmen der Nacherfüllung entstehenden Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Für die Installation bleiben Sie selbst verantwortlich. O&O übernimmt im Rahmen ihrer Verpflichtungen bei Sach- oder Rechtsmängeln insbesondere nicht die Installation der Software vor Ort.

Soweit eine Änderung des Programms im Rahmen der Nacherfüllung erfolgt, nimmt O&O die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation kostenlos vor.

  1. Nach erfolglosem Ablauf einer von Ihnen gesetzten Frist zur Nacherfüllung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern und Schadensersatz statt Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
  2. Eine Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn
    1. O&O beide Arten der Nacherfüllung verweigert, auch wenn sie dazu wegen den dadurch entstehenden Kosten berechtigt ist oder
    2. die Nacherfüllung unmöglich ist oder
    3. Ihnen die Nacherfüllung unzumutbar ist oder
    4. die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.

Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Software oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

  1. Sie sind zum Rücktritt nicht berechtigt, wenn der Mangel unerheblich ist. Sie können in diesem Fall auch nicht Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen.
  2. Im Falle des Rücktritts sind gezogene Nutzungen zu ersetzen. Der Nutzungsersatz wird auf Grundlage einer vierjährigen linearen Abschreibung des Kaufpreises errechnet.
  3. Durch die Minderung wird der Kaufpreis um den Betrag herabgesetzt, um den der Mangel den Wert der Software, gemessen am Kaufpreis, mindert. Maßgebend ist der Wert zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Betrag ist, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln. Bei Minderung ist der bereits über den geminderten Kaufpreis bezahlte Betrag zu erstatten.
  4. Stellt sich heraus, dass ein gemeldetes Problem nicht auf einen Mangel der Software zurückzuführen ist, ist O&O berechtigt, entstandenen Aufwand zur Analyse und Beseitigung des Problems entsprechend den O&O-Preislisten für solche Dienstleistungen zu berechnen, wenn Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
  5. Die Gewährleistungspflicht entfällt, wenn an der Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung Änderungen vorgenommen werden, oder wenn die Software in anderer als in der vorgesehenen Art oder Softwareumgebung einsetzt wird, es sei denn, Sie weisen nach, dass diese Tatsachen in keinem Zusammenhang mit dem aufgetretenen Fehler stehen.

6. Begrenzung der Schadensersatzhöhe

  1. O&O haftet auf Schadensersatz aus jeglichem Rechtsgrund der Höhe nach entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Die Haftung von O&O für Schäden, die von O&O oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist der Höhe nach unbegrenzt.
  3. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ist die Haftung auch bei einer einfach fahrlässigen Pflichtverletzung von O&O oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von O&O der Höhe nach unbegrenzt.
  4. Unbegrenzt der Höhe nach ist die Haftung auch für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden von O&O zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.
  5. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet O&O, wenn keiner der in (2) – (4) genannten Fälle gegeben ist, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
  6. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, insbesondere ist die Haftung ohne Verschulden ausgeschlossen.
  7. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  8. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von O&O als auch auf Ihr Verschulden zurückzuführen, müssen Sie sich Ihr Mitverschulden anrechnen lassen.

Sie sind für eine regelmäßige Sicherung Ihrer Daten mindestens ein Mal pro Tag verantwortlich. Bei einem von O&O verschuldeten Datenverlust, haftet O&O deshalb ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten von den von Ihnen zu erstellenden Sicherheitskopien und für die Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäß erfolgten Sicherung der Daten verlorengegangen wären.

7. Schlussbestimmungen

  1. Gegen Forderungen von O&O können Sie nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages haben schriftlich zu erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen dieser Bestimmungen.
  3. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sowie das UNIDROIT Factoringübereinkommen von Ottawa sind nicht anwendbar.
  4. Etwaige AGB von Ihnen finden keine Anwendung.
  5. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, vereinbaren wir das Landgericht Berlin als zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

Kontakt

Falls Sie Fragen zu dem O&O Softwarelizenzvertrag haben oder O&O ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

  • O&O Software GmbH, Bülowstraße 66, 10783 Berlin, Deutschland.
  • E-Mail: info@oo-software.com / sales@oo-software.com
  • Web www.oo-software.com

Besonderer Teil

1. Geltungsbereich

Ergänzende Regelungen gelten nur, soweit ausdrücklich angegeben.

2. Lizenzkategorien

  • Personal Edition: Nur private Nutzung, 1 Gerät.
  • Corporate Edition: 1 Gerät im eigenen Unternehmen, keine Nutzung für Dritte.
  • Technician Edition: Lizenz für eine Person, Nutzung auch bei Dritten.
  • Site Edition: Nutzung auf allen Geräten eines Standorts des Lizenznehmers.
  • Enterprise Edition: Nutzung auf allen Geräten weltweit des Lizenznehmers.
  • Virtuelle Maschinen: Jede VM gilt als eigenes System.
  • Freeware: Unentgeltliche Nutzung, keine kommerzielle Weitergabe.

Maßgeblichkeit der Produktbeschreibung: Funktionsumfang und Details ergeben sich aus der Produktbeschreibung.

3. Produktspezifische Ergänzungen

  1. O&O DiskImage: Für Quell- und Zielsystem ist jeweils eine Lizenz erforderlich.
  2. O&O BuildPE: Zieldatenträger werden überschrieben. Keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung.
  3. O&O RegEditor: Änderungen an der Registry erfolgen auf eigenes Risiko. Keine Haftung bei unsachgemäßer Nutzung.
  4. Drittsoftware: Für enthaltene Drittsoftware gelten deren Lizenzbedingungen zusätzlich.

4. Vorrangregel

Produktspezifische Regelungen gehen allgemeinen Bestimmungen vor.

Version (informatorisch)

  • Version: 6.0
  • Stand: 23.04.2026