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O&O Lanytix FAQ

1. Wofür wird O&O Lanytix verwendet?
O&O Lanytix hilft Ihnen dabei, Ihr Netzwerk schnell zu überblicken, Geräte zu erkennen und typische Ursachen für Netzwerkprobleme zu finden. Es eignet sich für Inventarisierung, Sicherheitschecks und Troubleshooting – vom Heimnetz bis zur Unternehmensumgebung.

2. Welche Geräte kann O&O Lanytix in meinem Netzwerk finden?
O&O Lanytix erkennt in der Regel alle IP-basierten Geräte, die in Ihrem Netzwerk erreichbar sind, z. B. PCs, Server, Router, Switches, Access Points, Drucker, NAS, Kameras sowie weitere Netzwerkkomponenten.

3. Muss ich Administratorrechte haben, um O&O Lanytix zu nutzen?
Für grundlegende Scans im lokalen Netzwerk sind häufig keine besonderen Rechte erforderlich. Für erweiterte Abfragen (z. B. detailliertere Informationen je nach System/Umgebung) können Administratorrechte oder entsprechende Netzwerkberechtigungen notwendig sein.

4. Erkennt O&O Lanytix auch Geräte in anderen Subnetzen oder VLANs?
O&O Lanytix kann Geräte in erreichbaren IP-Bereichen erkennen. Ob andere Subnetze oder VLANs sichtbar sind, hängt von Ihrer Netzwerkstruktur, Routing-Regeln und Firewall-/Switch-Konfiguration ab.

5. Kann O&O Lanytix offene Ports oder Dienste anzeigen?
Je nach Scan-Optionen kann O&O Lanytix erreichbare Dienste bzw. typische offene Ports sichtbar machen. Das hilft bei der Konfigurationsprüfung und bei der Identifikation möglicher Sicherheitsrisiken.

6. Beeinflusst der Scan mein Netzwerk oder die gefundenen Geräte?
Der Scan ist grundsätzlich darauf ausgelegt, Geräte im Netzwerk zu erkennen, ohne deren Daten zu verändern. In sehr sensiblen Umgebungen empfehlen wir dennoch, Scans zuerst in einem Wartungsfenster oder mit einem begrenzten IP-Bereich zu testen.

7. Warum sehe ich nicht alle Geräte, die im Netzwerk vorhanden sind?
Häufige Gründe sind Firewall-Regeln, deaktivierte Antworten auf Netzwerkabfragen, Geräte im Standby, getrennte Subnetze/VLANs, fehlendes Routing oder eingeschränkte Berechtigungen. Prüfen Sie außerdem, ob der korrekte IP-Bereich gescannt wird.

8. Kann ich die Scan-Ergebnisse exportieren oder dokumentieren?
Ja, die Ergebnisse lassen sich für Dokumentations- und Analysezwecke exportieren. Das ist hilfreich für Inventarlisten, Supportfälle, Audits oder den Vergleich über mehrere Scans hinweg.

9. Kann ich Netzwerkänderungen (neue Geräte, geänderte Konfigurationen) erkennen?
Durch wiederholte Scans können Änderungen im Netzwerk sichtbar werden – z. B. neu hinzugekommene Geräte oder geänderte Erreichbarkeiten. Das unterstützt die kontinuierliche Kontrolle und Fehlersuche.

10. Wie sollte ich vorgehen, wenn ein unbekanntes Gerät angezeigt wird?
Notieren Sie IP- und MAC-Adresse sowie die Herstellerkennung (Vendor), prüfen Sie die Zuordnung im DHCP-Server/Router und vergleichen Sie diese mit Ihrer Inventarliste. In Unternehmensumgebungen empfehlen wir zusätzlich, die Ports am Switch zu prüfen und die Zugriffsrechte zu kontrollieren.

11. Arbeitet O&O Lanytix auch in großen Unternehmensnetzwerken?
O&O Lanytix eignet sich besonders für kleine bis mittlere Netzwerke und strukturierte Scan-Bereiche. In sehr großen Umgebungen empfiehlt es sich, Scans segmentiert (z. B. pro Subnetz/VLAN) durchzuführen, um Ergebnisse übersichtlich zu halten und die Netzlast gering zu halten.

12. Wie kann ich den technischen Support von O&O kontaktieren?
Wenn Sie Unterstützung benötigen, erreichen Sie den O&O Support hier:

Support für registrierte Anwender:
https://www.oo-software.com/de/support/csupport

Support für Test- und Freeware-Versionen:
https://www.oo-software.com/de/support/tsupport

Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) für O&O Lanytix

WICHTIG – BITTE AUFMERKSAM DURCHLESEN: Dieser Lizenzvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Ihnen (einer privaten oder juristischen Person) und der O&O Software GmbH bezüglich der obengenannten Software, welche Programmkomponenten, Medien, gedruckte Materialien und Online- oder elektronische Dokumentation enthalten kann. Durch das Installieren, Kopieren oder anderweitiges Nutzen der Software erklären Sie sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden. Wenn Sie mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages nicht einverstanden sind, dürfen sie die Software nicht installieren oder benutzen.

Die Software wird durch Urheberrechtgesetze und internationale Urheberrechtübereinkommen, sowie durch andere Gesetze und Übereinkommen bezüglich geistigen Eigentums geschützt. Die Software wird lizensiert, nicht verkauft.
1. Gewährung der Lizenz

Die Software wird wie folgt lizensiert:

1.1 Installation und Nutzung. O&O gewährt Ihnen das Recht, die Software und ihre Kopien auf Ihren Computern zu installieren und zu benutzen. Die Software befindet sich im Gebrauch, wenn sie in flüchtigen Speicher (z.B. RAM) geladen oder in einem Permanentspeicher (z.B. Festplatte, CD-ROM, Diskette) installiert wird, um für Endbenutzer zugreifbar zu sein.

1.2 Sicherungskopien. Sie dürfen ebenfalls Sicherungskopien der Software erstellen, falls für Sicherungs- und Archivierungszwecke notwendig.
2. Beschreibung anderer Rechte und Einschränkungen

2.1 Urheberrechtsvermerke. Sie dürfen die Urheberrechtsvermerke auf allen Kopien der Software weder abändern noch entfernen.

2.2 Vertrieb. Sie dürfen exakte und unmodifizierte Kopien dieser Software erstellen und diese Kopien ausschließlich auf elektronischem Wege (z.B. über Internet-Sites zum Download anbieten) kostenlos weitergeben, vorausgesetzt, (a) dass die Software unmodifiziert (das Umschließen der Software mit einem sog. „Installer“, „Wrapper“ o.ä. stellt eine unzulässige Modifizierung im Sinne dieses Vertrages dar) und vollständig weitergeben wird – dies beinhaltet die vollständige Benutzerdokumentation, Readme-Dateien, Urheberrechts- und Warenzeichenhinweise sowie andere Hinweise, die dem Schutz geistigen Eigentums dienen – einschließlich dieses Lizenzvertrages -, und (b) dass diese Weitergabe an jedem beliebigen Ort der Welt stattfinden kann, ausgenommen Länder, in die der Export von Software gemäß Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verboten ist (direkt oder indirekt).

2.3 Verbot der Rückentwicklung, der Entkompilierung und Disassemblierung. Sie dürfen diese Software nicht rückentwickeln, entkompilieren oder disassemblieren, ausgenommen und nur soweit solche Aktivitäten ausdrücklich durch zuständiges Gesetz ungeachtet dieser Beschränkung erlaubt sind.

2.4 Verleih. Sie dürfen die Software nicht vermieten, leasen oder verleihen.

2.5 Übertragung. Sie können alle Ihre Rechte permanent übertragen, vorausgesetzt der Empfänger erklärt sich mit den Bedingungen dieses Lizenzvertrages einverstanden.

2.6 Befolgung der anwendbaren Gesetze. Sie müssen alle anwendbaren Gesetze betreffend den Softwaregebrauch befolgen.
3. Kündigung des Vertrages

Ohne Auswirkungen auf alle anderen möglichen Rechte, kann O&O diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung verletzen. In diesem Fall müssen Sie alle Exemplare der Software zerstören.
4. Urheberrechte

Alle Rechte auf diese Software und ihre Kopien, einschließlich der Urheberrechte, aber nicht auf diese beschränkt, werden von der O&O und ihren Lieferanten besessen. Alle Rechte am geistigen Eigentum bezüglich dieser Software, auf die durch die Nutzung der Software zugegriffen werden kann, sind Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch zuständiges Gesetz oder andere Übereinkommen und Rechte am geistigen Eigentum geschützt werden. Dieser Lizenzvertrag gewährt Ihnen keine Rechte, dieses Eigentum zu benutzen. Alle Rechte, die nicht ausdrücklich gewährt werden, bleiben O&O vorbehalten.
5. Keine Gewährleistung

O&O lehnt ausdrücklich alle Gewährleistungen für die Software ab. Die Software und jede zugehörige Dokumentation wird „wie sie ist“ zur Verfügung gestellt, ohne Garantien jeder Art, weder ausdrücklich noch implizit, unbeschränkt eingeschlossen implizite Gewährleistung oder Gebrauchstauglichkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder Nichtverletzung der Rechte. Das ganze Risiko, das aus der Benutzung oder der Leistung der Software heraus entsteht, wird von Ihnen getragen.
6. Beschränkung der Haftung

Zu dem maximalen von dem zuständigen Gesetz erlaubten Umfang, haften O&O oder ihre Lieferanten in keinem für jede Art von vorsätzlichen, zufälligen, indirekten oder Folgeschäden jeder Art (Profitverlust, Geschäftsunterbrechung, Verlust geschäftlicher Informationen oder beliebige andere Vermögensschäden unbeschränkt eingeschlossen), die durch die Nutzung der Software, die Unfähigkeit, die Software zu nutzen, oder durch die gewährleisteten oder nicht gewährleisteten Support Services entstehen, auch wenn O&O von der Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde. O&Os gesamte Haftbarkeit auf der Grundlage dieses Lizenzvertrages soll auf den größeren Betrag, den Sie für die Software bezahlt haben oder auf 0,01 Euro beschränkt werden; es sei denn, Sie sind einen Wartungsvertrag mit O&O eingegangen, woraufhin O&Os gesamte Haftbarkeit von den Bedingungen dieses Vertrages geregelt wird. Da einige Staaten und Jurisdiktionen den Ausschluss oder Einschränkung der Haftbarkeit nicht erlauben, könnte die obengenannte Einschränkung sich nicht auf Sie beziehen.
7. Schlussbestimmungen

Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (CISG) sowie das UNIDROIT Factoringübereinkommen von Ottawa sind nicht anwendbar. Etwaige AGB von Ihnen finden keine Anwendung. Für den Fall, dass Sie Kaufmann sind oder keinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, vereinbaren wir das Landgericht Berlin als zuständiges Gericht für Streitigkeiten aus diesem Vertrag.
8. Kontakt

Falls Sie Fragen zu dem EULA haben oder O&O ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte an uns.

O&O Software GmbH,
Bülowstraße 66,
10783 Berlin,
Deutschland

Tel. +49 (0)30 991 91 62 00
Fax +49 (0)30 991 91 62 99

E-Mail: info@oo-software.com
Web:

Stand: 2016-03-09